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Steuerliche Forschungsförderung

TZEW berät über Zulage für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Donnerstag, 11. März 2021

Das neue Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Es soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Ziel ist, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen.

Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen und wird mit der Körperschafts- oder Einkommensteuer durch das Finanzamt verrechnet. Begünstigt sind FuE-Vorhaben soweit sie einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.

Detaillierte Informationen finden Sie auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums (https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Forschungszulage/forschungszulage.html) sowie der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) (https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/forschungszulage).

Sie interessieren sich für eine Beantragung und benötigen weitere Unterstützung? Dann sprechen Sie gerne unseren Kooperationspartner im Bereich Innovationsförderung, das Transferzentrum Elbe-Weser (TZEW), an. Kontakt:
Tel. 04141 787 08-0, tzew@tzew.de, www.tzew.de.